So gibt's die KiGoCard

Wer beginnt, besucht mindestens drei ganztägige Fortbildungsveranstaltungen, in denen es um Methodentraining in folgenden Schwerpunkten geht:

  • Lebendige Liturgie, beten und singen mit Kindern,
  • Erzählen von biblischen Geschichten,
  • Kreativität und Spiel in der „Kirche mit Kindern“.

Die Fortbildungsangebote entsprechen den Qualitätsstandards der Kompetenzbausteine des Gesamtverbandes für Kindergottesdienst in der EKD.

Dazu muss der Besuch einer Schulung zum Thema „Schutz vor sexualisierter Gewalt“ nachgewiesen werden und ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden. Die erweiterten Führungszeugnisse werden für die Arbeit in der Gemeinde und/oder Einrichtung eh benötigt und können mehrfach vorgelegt werden.

Eine Leitungsperson der Kirchengemeinde bzw. der Einrichtung vor Ort (Pfarrerin/Pfarrer, Diakonin/Diakon, Jugendreferentin/Jugendreferent, KiTa-Leiterin/KiTa-Leiter, Presbyterin/Presbyter) bescheinigt die kontinuierliche Mitarbeit von mindestens einem Jahr.

Gemeindliche, kreiskirchliche und landeskirchliche Fortbildungsangebote werden anerkannt, wenn deren inhaltliche Durchführung nachweislich den Qualitätsstandards der Kompetenzbausteine des Gesamtverbands für Kindergottesdienst in der EKD entspricht, z.B. vom Amt für Jugendarbeit (AfJ), dem Erwachsenenbildungswerk (EBW), dem Institut für Gemeindeentwicklung und Mission (igm) oder von Kindergottesdienststellen anderer Landeskirchen.

Zumindest eine der besuchten Veranstaltungen soll vom westfälischen Fachbereich Gottesdienst und Kirchenmusik (IAFW) angeboten worden sein.

Dazu empfehlen wir den Besuch eines Ersten-Hilfe-Kurses.

Die KiGoCard wird zunächst für drei Jahre ausgestellt. Mit den Nachweisen von zwei Teilnahmen an Fortbildungsveranstaltungen innerhalb von drei Jahren kann sie auf Antrag verlängert werden.

Vorlagen für Anträge und Formulare gibt es hier zum kostenfreien Download.

 

Wer schon fünf Jahre oder länger in der Kirche mit Kindern aktiv ist,

bekommt das von der Kirchengemeinde bzw. Einrichtung bescheinigt (s.o.) und frischt die erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten durch die Teilnahme an mindestens einer ganztägigen Fortbildungsveranstaltung auf.

Zudem wird der Nachweis werden Nachweise über die Teilnahme an einer Schulung zum Schutz vor sexualisierter Gewalt erwartet sowie die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses.

 

Weitere Infos findet ihr im KiGoCard-Flyer.

Unsere Beratungs- und Fortbildungsangebote